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🇨🇭 Kantonale Steuerpraxis Aargau (AG)

Krypto Steuern im Kanton Aargau: EasyTax Anleitung

So deklarieren Sie Krypto-Assets in EasyTax Aargau: Revisionssicher bewertet nach offiziellen ESTV-Kursen in CHF, mit offiziellem PDF-Beleg und 2D-Barcodes.

Die wichtigsten Steuerregeln für Krypto im Kanton Aargau

✓ 1. Vermögenssteuer (Stichtag 31.12.)

Das Steueramt Aargau behandelt Krypto-Vermögen als bewegliches Vermögen. Entscheidend ist der Bestand am 31. Dezember um 24:00 Uhr, bewertet nach den offiziellen ESTV-Schlusskursen (ICTax) in Schweizer Franken.

✓ 2. Steuerfreie Kapitalgewinne

Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Krypto-Assets im Privatvermögen sind nach Art. 16 Abs. 3 DBG und dem Aargauer Steuergesetz steuerfrei. Unser Bericht trennt steuerfreie Kapitalgewinne exakt von steuerbarem Ertrag.

⚡ 3. Staking, Mining & Rewards

Laufende Erträge aus Staking, Lending oder Liquidity Mining gelten im Kanton Aargau als steuerbares Einkommen. Sie müssen zum jeweiligen Zuflusswert in CHF im Wertschriftenverzeichnis als Ertrag erfasst werden.

📄 4. Belegpflicht & EasyTax Aargau

Für die Deklaration in EasyTax reicht die Erfassung der Krypto-Sammelposition mit dem von uns generierten eCH-0196 PDF-Auszug inklusive 2D-Barcodes als lückenloser, behördlich anerkannter Beleg.

Schritt-für-Schritt: Krypto-Deklaration in EasyTax Aargau

  1. 1
    Transaktionsverlauf exportieren: Laden Sie bei Ihrer Börse (Coinbase, Binance, Kraken, Crypto.com) den vollständigen Transaktionsbericht als CSV herunter.
  2. 2
    In cryptos-steuern.ch auswerten: Ihre Daten werden 100% lokal im Browser nach ESTV-ICTax Kursen in CHF bewertet. Sie erhalten das fertige PDF mit 2D-Barcodes sowie die eCH-0196 XML-Datei.
  3. 3
    In EasyTax Aargau einfügen: Im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis eine Position «Kryptowährungen» anlegen, den Steuerwert per 31.12. eintragen und das PDF als Beilage anhängen.

Häufige Fragen zu Krypto-Steuern im Kanton Aargau

Wie bewertet das Aargauer Steueramt Altcoins ohne offiziellen ESTV-Kurs?

Für Krypto-Assets, für die die ESTV keinen offiziellen Jahresendkurs publiziert, gilt der jeweilige Börsenschlusskurs per 31. Dezember umgerechnet in CHF. Unser Tool ermittelt diesen Kurs automatisch und revisionssicher.

Muss ich jede Transaktion einzeln in EasyTax abtippen?

Nein. Das Steueramt Aargau verlangt keine manuellen Einzelbuchungen aller Krypto-Trades in EasyTax. Es genügt der Gesamtsteuerwert per 31.12. zusammen mit dem detaillierten eCH-0196 Auszug als PDF-Beilage.

Wie schnell erhalte ich den Steuerbericht?

Im Self-Service (45 CHF) steht Ihnen der fertige Steuerreport unmittelbar nach Upload und Zahlung in wenigen Sekunden zum Download bereit. Im Full-Service (65 CHF) prüfen wir Ihre CSV manuell und stellen den Bericht innert 24–48 Stunden zu.

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